Gefährdungsbeurteilung: Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten

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Überall dort, wo mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, wie etwa in einer Tankanlage, ist Sicherheit oberstes Gebot. Gesetzlich vorgeschrieben und zudem praktisch unverzichtbar ist in diesem Zusammenhang die Gefährdungsbeurteilung. Sie bildet das Fundament eines wirksamen Arbeits- und Umweltschutzes und hilft Ihnen als Unternehmen, Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu minimieren.

Für Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen ist sie besonders relevant: Hier treffen gesetzliche Auflagen auf technische Herausforderungen. Nur durch gezielte Maßnahmen lassen sich Umweltschäden, Betriebsstörungen und Haftungsrisiken vermeiden.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, worauf es bei der Gefährdungsbeurteilung ankommt, welche Gefahren in typischen Anlagensituationen lauern und wie die Kunststoffverarbeitung Reich GmbH Sie mit WHG-konformen Produkten und durchdachten Sicherheitslösungen unterstützen kann.

Gefährdungsbeurteilung – Definition und rechtliche Grundlagen 

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz. Sie dient dazu, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren oder vollständig zu beseitigen.

Gesetzliche Grundlage: Arbeitsschutzgesetz & Co.

Die Pflicht zur Durchführung ergibt sich aus § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Ergänzend regeln u. a. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) konkrete Anforderungen, wie etwa bei technischen Anlagen oder beim Umgang mit Chemikalien.

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen?

Immer dann, wenn neue Arbeitsmittel eingesetzt, Arbeitsstoffe verwendet oder Arbeitsabläufe verändert werden. Sie ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßig überprüft und aktualisiert werden muss.

Relevanz für wassergefährdende Stoffe

Bei Tätigkeiten mit wassergefährdenden Stoffen, wie sie in vielen Tankanlagen anfallen, umfasst die Beurteilung zusätzlich auch Umweltaspekte. Eine fehlerhafte Lagerung kann Boden und Grundwasser schädigen und damit neben dem Unternehmen auch die Öffentlichkeit gefährden.

Gefährdungsbeurteilung bei Tankanlagen und wassergefährdenden Stoffen

In Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten, wie etwa Heizöl, Diesel, Laugen oder Chemikalien, ist die Gefährdungsbeurteilung besonders anspruchsvoll. Denn hier geht es nicht nur um den Schutz von Mitarbeitenden, sondern auch um die Sicherheit der technischen Anlagen und den Erhalt der Umwelt.

Besonderheiten bei ortsfesten Anlagen

Tankanlagen, Abfüllstationen und Lagereinrichtungen unterliegen neben dem Arbeitsschutzgesetz auch speziellen Umweltvorschriften wie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Diese verlangen eine sorgfältige Planung, technische Sicherung und regelmäßige Kontrolle der Anlagen.

Wechselwirkung zwischen Arbeits- und Umweltschutz

Leckagen, unsachgemäße Abfüllvorgänge oder veraltete Technik können zu Gesundheitsgefahren führen und gleichzeitig zur Verunreinigung von Boden und Grundwasser. Die Gefährdungsbeurteilung muss daher beide Aspekte berücksichtigen – die Sicherheit der Beschäftigten und den Schutz natürlicher Ressourcen.

Rechtssicherheit durch WHG-konforme Lösungen

Mit WHG-konformen Produkten, wie doppelwandigen Tanks, Auffangwannen oder sicheren Abfüllflächen, lassen sich viele Risiken technisch ausschließen. Unternehmen, die solche Lösungen frühzeitig in ihre Gefährdungsbeurteilung einbeziehen, schaffen Sicherheit und rechtliche Transparenz.

Häufige Gefährdungen bei Tanks, Abfüllstationen und Chemikalienlagern

Im betrieblichen Alltag können viele Gefährdungen unbemerkt bleiben, vor allem, wenn es an systematischer Überprüfung oder geeigneter Technik fehlt. Gerade in Bereichen mit wassergefährdenden Stoffen sind bestimmte Risiken besonders häufig:

Leckagen und Undichtigkeiten

Defekte Leitungen, undichte Anschlüsse oder korrodierte Behälter und Silos können gefährliche Stoffe unkontrolliert freisetzen. Die Folgen: Gesundheitsrisiken für Mitarbeitende, Gefährdung der Umwelt und erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Brand- und Explosionsgefahr

Viele Chemikalien oder Treibstoffe sind leicht entzündlich. Wird bei der Lagerung oder beim Abfüllen nicht auf geeignete Belüftung, Erdung und Funkenvermeidung geachtet, entsteht ein erhebliches Risiko für Explosionen oder Brände.

Boden- und Grundwasserverunreinigung

Bereits kleinste Mengen ausgetretener Stoffe können Böden kontaminieren oder in das Grundwasser gelangen. Dies ist besonders kritisch in Wasserschutzgebieten und zieht hohe Sanierungskosten und mögliche Betriebsstillstände nach sich.

Fehlende oder ungeeignete Schutzmaßnahmen

Oft fehlen geeignete Auffangwannen, barrierefreie Zugänge oder optische Leckanzeiger. Auch eine unzureichende Wartung oder veraltete Technik können das Risiko deutlich erhöhen und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung negativ beeinflussen.

Schritte einer Gefährdungsbeurteilung

Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung folgt einem klar strukturierten Ablauf. Ziel ist es, Gefahren mit dauerhaft wirksamen Maßnahmen systematisch zu erfassen, zu bewerten und gezielt zu minimieren.

1.ErkennenIm ersten Schritt werden alle potenziellen Gefahrenquellen identifiziert. Dazu zählen technische Mängel an Tankanlagen, unsichere Arbeitsabläufe oder Umweltrisiken durch wassergefährdende Stoffe. Entscheidend ist hier eine gründliche Analyse aller Arbeitsbereiche – von der Lagerung über die Abfüllung bis zur Wartung.
2.BewertenAnschließend erfolgt die Bewertung der erkannten Gefährdungen. Dabei wird geprüft, wie wahrscheinlich ein Schadensereignis ist und wie schwerwiegend die Folgen wären. Die Ergebnisse dieser Risikobewertung bilden die Basis für das weitere Vorgehen.
3.Maßnahmen ableitenJe nach Gefährdungslage müssen geeignete Schutzmaßnahmen definiert werden, z. B. der Einsatz von WHG-konformen Auffangwannen, der Austausch veralteter Technik oder organisatorische Maßnahmen wie Schulungen und Zugangsregelungen. Die Maßnahmen sollten immer praxisnah, wirtschaftlich und wirksam sein.
4.Wirksamkeit prüfenNach der Umsetzung ist vor der Umsetzung. Die Schutzmaßnahmen müssen regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf angepasst werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass sie im Alltag auch wirklich greifen und die Gefährdungsbeurteilung ihre Schutzwirkung entfalten kann.

Welche Maßnahmen können ergriffen werden?

Die Gefährdungsbeurteilung selbst zeigt die Schwachstellen auf. Entscheidend ist jedoch, welche konkreten Schutzmaßnahmen daraus abgeleitet und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Dabei geht es nie um kurzfristige Lösungen, sondern um dauerhafte Sicherheit im Betrieb.

A. Technische Schutzmaßnahmen

  • WHG-konforme Tanks: 

Doppelwandige GFK-Tanks reduzieren das Leckagerisiko erheblich und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.

  • Auffangwannen & Abfüllflächen: 

Sie verhindern das unkontrollierte Austreten wassergefährdender Stoffe bei Störungen oder beim Befüllen.

  • Überfüllsicherungen & Leckanzeiger: 

Technische Kontrollsysteme erkennen Probleme frühzeitig und helfen, Schäden zu vermeiden.

Organisatorische Maßnahmen

  • Regelmäßige Wartung: 

Technische Anlagen sollten planmäßig geprüft und instand gehalten werden – idealerweise mit Dokumentation.

  • Zugangsregelungen: 

Nur geschultes Personal sollte Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen erhalten.

  • Schulungen: 

Mitarbeitende müssen im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und Technik unterwiesen werden.

Präventive Planung

Bereits bei der Planung neuer Anlagen sollten Sicherheitsaspekte berücksichtigt und mit Fachbetrieben wie der Kunststoffverarbeitung Reich GmbH abgestimmt werden. So lassen sich spätere Nachrüstungen vermeiden und Investitionen bleiben langfristig wirksam.

Reich GmbH – Ihr Partner für sichere Anlagen

Die Kunststoffverarbeitung Reich GmbH unterstützt Sie dabei, Risiken im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mit praxisgerechten Produkten und fachlicher Beratung wirksam zu minimieren. Wir bieten Ihnen:

  • WHG-konforme, doppelwandige, korrosionsbeständige und langlebige GFK-Tanks 
  • Auffangwannen und Abfüllstationen: individuell konfigurierbar für jede Anforderung
  • Pumpstationen, Soleerzeuger und Spezialbau für sichere und effiziente Anlagenprozesse
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenplanung
  • Zusammenarbeit mit zertifizierten Sachverständigen nach AwSV
  • Koordination von Anlagenprüfungen nach § 46 AwSV

So erhalten Sie ein zuverlässiges Gesamtkonzept aus einer Hand, von der Analyse bis zur Umsetzung.

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Quellen