Wasserhaushaltsgesetz: WHG-konforme Tanks/Anlagen

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Der sachgemäße Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist für viele Unternehmen eine tägliche Verantwortung. Überall dort, wo Stoffe wie Heizöl, Diesel, Chemikalien oder Sole in ortsfesten Tankanlagen gelagert werden, greift das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). 

Es bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz unserer Gewässer und stellt konkrete Anforderungen an Planung, Betrieb und Instandhaltung entsprechender Anlagen. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, riskiert neben Umweltschäden auch hohe Bußgelder und haftungsrechtliche Konsequenzen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichten das WHG für Betreiber von Tankanlagen mit sich bringt und worauf bei der Umsetzung zu achten ist.

Was ist das WHG?

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das zentrale Gesetz für den Schutz der Gewässer in Deutschland. Es regelt den Umgang mit oberirdischen Gewässern, dem Grundwasser und dem Meer, um die Qualität und Verfügbarkeit unserer Wasserressourcen langfristig zu sichern. Besonders relevant ist das WHG für Unternehmen, die wassergefährdende Stoffe lagern, abfüllen, umschlagen oder einsetzen, wie etwa in Tankanlagen.

Ein zentrales Ziel des WHG ist es, Verunreinigungen von Gewässern zu verhindern. Dafür schreibt das Gesetz vor, dass alle technischen Anlagen, die mit solchen Stoffen umgehen, so beschaffen und betrieben sein müssen, dass keine nachteiligen Veränderungen des Wassers zu erwarten sind (§ 62 WHG).

Ergänzt wird das WHG durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Diese konkretisiert unter anderem die Einstufung wassergefährdender Stoffe, technische Anforderungen, Prüfpflichten sowie die Fachbetriebspflicht, also die Verpflichtung, bestimmte Arbeiten nur durch zertifizierte Fachbetriebe ausführen zu lassen. 

Für Betriebe bedeutet dies, dass sie ihre Tankanlagen entsprechend planen, ausrüsten und regelmäßig überprüfen lassen müssen, um dem WHG zu entsprechen und Umweltrisiken zu vermeiden. Wir beraten Sie hierzu gerne

Anforderungen für ortsfeste Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe

Die gesetzlichen Vorgaben für ortsfeste Anlagen sind streng und das aus gutem Grund. Wer wassergefährdende Stoffe lagert, trägt eine hohe Verantwortung gegenüber Umwelt, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen technische, bauliche und organisatorische Anforderungen eingehalten werden, die sich aus dem WHG und der AwSV ergeben.

Diese Anforderungen gelten unabhängig von der Branche – ob in der Industrie, Landwirtschaft oder in kommunalen Einrichtungen. Besonders relevant sind dabei Maßnahmen zur Leckagevermeidung und Schadensbegrenzung, eine fachgerechte Planung und der Einsatz zugelassener Technik.

Fachbetriebspflicht und Zulassung von Anlagen

Arbeiten an Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, dürfen nur durch zertifizierte Fachbetriebe durchgeführt werden. Hierzu heißt es konkret in § 47 (AwSV): “Prüfungen nach § 46 Absatz 2 bis 5 dürfen nur von Sachverständigen durchgeführt werden.“ 

Diese Betriebe müssen über nachgewiesene Fachkenntnis, geeignete Geräte und die erforderliche Organisation verfügen. Die Planung, der Bau, die Instandsetzung oder Stilllegung einer Tankanlage muss dokumentiert werden und darf nur durch Fachpersonal erfolgen.

Zusätzlich müssen Tanks und Behälter über entsprechende Zulassungen verfügen, wie etwa eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).

Auffangräume, Sicherheitsabstände und bauliche Anforderungen

Ein zentrales Element jeder WHG-konformen Tankanlage ist der Auffangraum. Er muss imstande sein, den gesamten Inhalt des größten Tanks aufzunehmen, um im Leckagefall eine Umweltgefährdung zu verhindern. Auch bauliche Maßnahmen wie flüssigkeitsdichte Flächen, Sicherheitsabstände zu Gewässern und geeignete Materialien (z. B. GFK) sind vorgeschrieben.

Die Planung solcher Anlagen erfordert deshalb technisches Know-how und Kenntnis aller gesetzlichen Vorgaben, gerade auch im Hinblick auf zusätzliche Anforderungen wie Blitzschutz oder Explosionsschutz.

Regelmäßige Prüfpflichten und Dokumentation

Tank- und Lageranlagen unterliegen regelmäßigen Prüfungen durch Sachverständige. Je nach Art und Größe der Anlage können diese Prüfungen vor Inbetriebnahme, wiederkehrend oder bei bestimmten Anlässen (z. B. nach Umbauten) vorgeschrieben sein.

Zudem muss jede Anlage mit einer vollständigen Dokumentation über Aufbau, Wartung und Prüfergebnisse geführt werden. Nur so kann im Ernstfall die Einhaltung aller Vorschriften nachgewiesen werden.

Risiken bei Nichtbeachtung

Die Missachtung der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes kann schwerwiegende Folgen haben, und zwar sowohl für die Umwelt als auch für den Betreiber der Anlage. Viele dieser Risiken entstehen durch Unwissenheit oder vermeintliche Kosteneinsparungen bei der Planung und Umsetzung von Tankanlagen.

Umwelt- und Gewässerschäden

Kommt es zu einem Leck oder Austritt wassergefährdender Stoffe, kann dies zur Kontamination von Boden und Grundwasser führen. Besonders kritisch ist dies in Wasserschutzgebieten oder in der Nähe von Oberflächengewässern. Solche Schäden lassen sich nur mit hohem Aufwand beseitigen und beeinträchtigen oft ganze Ökosysteme.

Hohe Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen

Die zuständigen Behörden ahnden Verstöße gegen das WHG mit empfindlichen Bußgeldern. In besonders schweren Fällen, etwa bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Missachtung, drohen strafrechtliche Konsequenzen, darunter Freiheitsstrafen oder persönliche Haftung der Geschäftsführung.

Betriebsausfälle und Imageschäden

Ein Schadensfall kann zudem weitreichende wirtschaftliche Folgen haben: Produktionsstillstände, Rückbaupflichten und hohe Kosten für Sanierungsmaßnahmen sind keine Seltenheit. Auch der Reputationsverlust gegenüber Kunden und Geschäftspartnern kann langfristig Schaden anrichten.

Wer hingegen rechtzeitig auf WHG-konforme Lösungen setzt, schützt nicht nur die Umwelt, sondern auch den eigenen Betrieb nachhaltig. Reich Tank ist Ihr zuverlässiger Partner, um solche weitreichenden Konsequenzen zu vermeiden. 

Sieben Vorteile von WHG-konformen GFK-Produkten gegenüber herkömmlichen Materialien

Glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) hat sich als besonders geeignetes Material für Tankanlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe etabliert. Insbesondere im Vergleich zu klassischen Materialien wie Stahl oder Beton bietet GFK zahlreiche Vorteile, sowohl aus technischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht:

  1. Korrosionsbeständigkeit: 

Ideal für aggressive Medien. GFK widersteht Chemikalien, Feuchtigkeit und Witterung ohne zusätzliche Beschichtungen.

  1. Hohe Festigkeit bei geringem Gewicht: 

GFK ist leichter als Stahl oder Aluminium, dabei ebenso oder sogar stärker belastbar.

  1. Wärme- und witterungsbeständig: 

Temperaturbelastbar, wärmeisolierend und UV-resistent und daher ideal für den Innen- und Außeneinsatz.

  1. Elektrisch isolierend: 

GFK bietet natürliche Isolationseigenschaften: ideal für sicherheitskritische Anwendungen.

  1. Alterungsbeständig: 

Minimaler Wartungsaufwand über Jahrzehnte dank hoher mechanischer und chemischer Stabilität.

  1. Maximale Gestaltungsfreiheit: 

Frei formbare Bauteile ermöglichen individuelle, präzise anpassbare Lösungen für jede Tankanlage.

  1. Kosteneffizient: 

Lange Lebensdauer und niedrige Betriebskosten machen GFK zur wirtschaftlich attraktiven Lösung.

Hier erfahren Sie mehr über WHG-konforme GFK-Tanks von Reich.

Lösungen der Kunststoffverarbeitung Reich GmbH

Als weltweit agierender Premiumhersteller von WHG-konformen Produkten bietet die Kunststoffverarbeitung Reich GmbH ein umfassendes Portfolio für Unternehmen, die wassergefährdende Stoffe rechtssicher lagern, verarbeiten oder transportieren möchten. Das Unternehmen verbindet hochwertige Technik mit fachlicher Beratung und sorgt damit für normgerechte und nachhaltige Lösungen.

Vielfältige Produkte für unterschiedlichste Anforderungen

Reich entwickelt und fertigt individuell angepasste Anlagenkomponenten für Industrie, Landwirtschaft und kommunale Anwendungen:

  • Tanks und Silos aus GFK für Heizöl, Diesel, Chemikalien oder Sole
  • Soleerzeuger und Pumpstationen für die Wasser- und Wintertechnik
  • Kamine, Apparate und Sonderanfertigungen im Spezialbau
  • Wasser- und Agrartechnik für spezifische Umweltanwendungen

Alle Produkte erfüllen die Anforderungen des WHG und der AwSV und sind auf Langlebigkeit, Sicherheit und Wartungsfreundlichkeit ausgelegt.

Beratung, Planung und Prüfleistungen aus einer Hand

Neben der Fertigung technischer Anlagen bietet Reich auch umfangreiche Beratungs- und Prüfleistungen an:

  • Unterstützung bei Planung und Genehmigung WHG-konformer Anlagen
  • Enge Zusammenarbeit mit zertifizierten Sachverständigen nach AwSV
  • Prüfungen nach § 46 AwSV bei Inbetriebnahme, Umbau oder Stilllegung
  • Regelmäßige Wiederholungsprüfungen zur rechtlichen Absicherung
  • Hilfe bei der Dokumentation und Eigenüberwachung gemäß AwSV

Sichern Sie Ihre Anlage rechtlich ab und lassen Sie sich von echten Fachleuten beraten.

WHG-Konformität mit Sicherheit und System

Wer wassergefährdende Stoffe lagert, trägt Verantwortung, und zwar sowohl rechtlich als auch ökologisch und wirtschaftlich. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die AwSV geben hierbei klare Vorgaben. Mit den WHG-konformen Produkten und Services der Kunststoffverarbeitung Reich GmbH setzen Sie auf langlebige, sichere und individuell angepasste Lösungen aus GFK und erfüllen somit alle Anforderungen zuverlässig und wirtschaftlich.

Fragen Sie jetzt Ihre individuelle Lösung an.

Quellen

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009

https://de.wikipedia.org/wiki/Wasserhaushaltsgesetz

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/wasser-und-binnengewaesser/gewaesserschutzrecht/deutschland/das-wasserhaushaltsgesetz

https://www.umweltpakt.bayern.de/wasser/recht/bund/60/whg-wasserhaushaltsgesetz

https://igsvtu.lanuv.nrw.de/vtu/doc.app?P_VTU_SYSID=002-31&DATEI=7/dokus/70102.pdf

https://dejure.org/gesetze/WHG

https://www.buzer.de/WHG.htm

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/W/wasserrahmenrichtlinie/Downloads/Rechtslage/Wasserhaushaltsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1

https://www.hans.ruhr/gobd-verfahrensdokumentation/